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   VG Neustadt, 10.12.2021 - 5 K 392/21.NW   

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VG Neustadt, 10.12.2021 - 5 K 392/21.NW (https://dejure.org/2021,55202)
VG Neustadt, Entscheidung vom 10.12.2021 - 5 K 392/21.NW (https://dejure.org/2021,55202)
VG Neustadt, Entscheidung vom 10. Dezember 2021 - 5 K 392/21.NW (https://dejure.org/2021,55202)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (46)

  • VG Neustadt, 07.01.2020 - 5 K 1054/19

    Baurecht, Verwaltungsprozessrecht

    Auszug aus VG Neustadt, 10.12.2021 - 5 K 392/21
    Mit Urteil vom 7. Januar 2020 - 5 K 1054/19.NW - hob die Kammer den angefochtenen Widerspruchsbescheid mit der Begründung auf, zwar halte die Kammer den angefochtenen Bauvorbescheid ebenso wie der Stadtrechtsausschuss der Beklagten für objektiv rechtswidrig und zwar unabhängig davon, ob sich das Bauvorhaben, wie von der Bauaufsichtsbehörde angenommen, insgesamt im unbeplanten Innenbereich befinde oder ob der hintere Gebäudekomplex, wie von den Nachbarn behauptet, bereits im Außenbereich liege.

    In seinem den Beteiligten bekannten und im Tatbestand zitierten Urteil vom 7. Januar 2020 - 5 K 1054/19.NW - hatte die Kammer ausgeführt, der Bauvorbescheid vom 6. März 2017 sei objektiv rechtswidrig und zwar unabhängig davon, ob sich das Bauvorhaben, wie von der Bauaufsichtsbehörde angenommen, insgesamt im unbeplanten Innenbereich befinde oder ob der hintere Gebäudekomplex bereits im Außenbereich liege.

    Zwecks Vermeidung von Wiederholungen verweist die Kammer auf ihre Ausführungen in dem Urteil vom 7. Januar 2020 - 5 K 1054/19.NW -, juris.

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus VG Neustadt, 10.12.2021 - 5 K 392/21
    Nach dem Beschluss des Großen Senats des BVerwG vom 19. Dezember 1984 - GrS 1 und 2/84 - (NJW 1985, 819) findet die Vorschrift des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG (auch) Anwendung, wenn die Behörde nachträglich erkennt, dass sie den beim Erlass eines begünstigenden Verwaltungsakts vollständig bekannten Sachverhalt unzureichend berücksichtigt oder unrichtig gewürdigt und deswegen rechtswidrig entschieden hat; hinsichtlich der Voraussetzungen der Rechtswidrigkeit lässt die Vorschrift also jeden Grund genügen und differenziert nicht danach, ob der Verwaltungsakt wegen eines "Tatsachenirrtums" oder eines "Rechtsirrtums" rechtswidrig ist.

    Die Jahresfrist beginnt danach (erst) zu laufen, wenn die Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die für die Rücknahme außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1984 - GrS 1 und 2/84 -, NJW 1985, 819 und Urteil vom 23. Januar 2019 - 10 C 5/17 -, GewArch 2019, 233).

  • BVerwG, 24.01.2001 - 8 C 8.00

    Frist für den Widerruf eines Verwaltungsakts; Behörde im Sinne des § 48 Abs. 4

    Auszug aus VG Neustadt, 10.12.2021 - 5 K 392/21
    Maßgeblich ist die Kenntnis des zuständigen Amtswalters; dass die erheblichen Tatsachen aktenkundig sind, genügt nicht (BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2001 - 8 C 8/00 -, NJW 2001, 1440).

    Dient eine Anhörung des Betroffenen nach § 28 Abs. 1 VwVfG der Ermittlung weiterer entscheidungserheblicher Tatsachen, beginnt die Jahresfrist erst danach zu laufen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2001 - 8 C 8/00 -, NJW 2001, 1440; vgl. auch Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, a. a. O., § 48 Rn. 229).

  • BVerwG, 09.12.1983 - 4 C 44.80

    Bebauungsfähigkeit - Baugenehmigung - Feststellungswirkung - Bauvorbescheid -

    Auszug aus VG Neustadt, 10.12.2021 - 5 K 392/21
    Ein Bauvorbescheid stellt einen vorweggenommenen Teil der Baugenehmigung dar, durch den eine baurechtliche Zulässigkeitsfrage abschließend geregelt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1983 - 4 C 44/80 -, NJW 1984, 1474).

    Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass sie die "bodenrechtliche Zulässigkeit eines bestimmten Vorhabens" erfasst (s. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1983 - 4 C 44/80 -, NJW 1984, 1474).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.11.2017 - 8 A 10859/17

    Bauvoranfrage; Bestimmtheit; Wiedererrichtung einer durch Brand zerstörten

    Auszug aus VG Neustadt, 10.12.2021 - 5 K 392/21
    Was das "Vorhaben" und die zur Beurteilung gestellten Fragen sein sollen, bestimmt der Bauherr als Bauantragsteller (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Oktober 2017 - 8 A 10859/17.OVG -, BauR 2018, 218 ).

    Denn der Aspekt des Fremdkörpers hat lediglich Bedeutung für die Bildung des bauplanungsrechtlichen Rahmens, nicht hingegen für das hier allein interessierende Merkmal des Bebauungszusammenhangs ( OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. November 2017 - 8 A 10859/17 -, juris).

  • VGH Bayern, 13.04.2015 - 1 B 14.2319

    Baumreihen und Hecken sind selbst bei optischer Dominanz kein taugliches

    Auszug aus VG Neustadt, 10.12.2021 - 5 K 392/21
    - 1 B 14.2319 -, juris).

    und ... sind derart weit von den Hauptgebäuden abgesetzt, dass sie außerhalb des näheren Umgriffs liegen und folglich nicht mehr dem Innenbereich angehören (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 13. April 2015 - 1 B 14.2319 -, juris).

  • BVerwG, 18.07.2000 - 2 B 19.00

    Ausreichen einer Paraphe statt einer Unterschrift zur Wirksamkeit einer

    Auszug aus VG Neustadt, 10.12.2021 - 5 K 392/21
    Zuletzt weist die Kammer noch darauf hin, dass selbst eine mangelnde "Zeichnungsbefugnis" von Frau A gemäß § 1 LVwVfG i.V.m. § § 46 VwVfG nicht die Aufhebung des Rücknahmebescheids zur Folge gehabt hätte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2000 - 2 B 19/00 -, juris; Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 9. Auflage 2018, § 37 Rn. 106).

    Liegt daher ein wirksam unterschriebener Widerspruchsbescheid vor, braucht die Kammer nicht näher darauf einzugehen, ob im Falle der Annahme einer Paraphe statt einer "Unterschrift" eine gültige "Namenswiedergabe" im Sinne des § 37 Abs. 3 Satz 1 VwVfG vorliegen würde (näher dazu s. BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2000 - 2 B 19/00 -, Buchholz 316 § 37 VwVfG Nr. 12; Hessischer VGH, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - 1 B 2172/11 -, juris).

  • BVerwG, 26.08.2010 - 3 C 28.09

    Synergetik-Therapie; Synergetik-Profiling; Ausübung der Heilkunde;

    Auszug aus VG Neustadt, 10.12.2021 - 5 K 392/21
    Einer besonderen Vollmacht oder gar der Vorlage einer (vom Oberbürgermeister oder dessen Stellvertreter unterschriebenen) Vollmacht bedurfte es nicht (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 16. März 1993 - 4 B 253/92 -, NVwZ 1994, 266 und Urteil vom 26. August 2010 - 3 C 28/09 -, NVwZ-RR 2011, 23; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Oktober 2013 - 5 S 29/12 -, BauR 2014, 527; Czybulka/Siegel, in: Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 5. Auflage 2018, § 67 Rn. 60).

    Eine fehlende Terminsvollmacht führt allenfalls dazu, dass die beklagte juristische Person des öffentlichen Rechts so zu behandeln ist, als wenn sie die mündliche Verhandlung nicht wahrgenommen hätte (BVerwG, Urteil vom 26. August 2010 - 3 C 28/09 -, NVwZ-RR 2011, 23).

  • BVerwG, 30.06.2015 - 4 C 5.14

    Bauvorbescheid; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Wohnbauvorhaben;

    Auszug aus VG Neustadt, 10.12.2021 - 5 K 392/21
    Ob eine Unterbrechung des Bebauungszusammenhangs vorliegt oder nicht, lässt sich nicht unter Anwendung geographisch-mathematischer Maßstäbe allgemein bestimmen, sondern bedarf einer Beurteilung aufgrund einer echten Wertung und Bewertung des konkreten Sachverhalts (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2015 - 4 C 5/14 -, NVwZ 2015, 1767).
  • BVerwG, 23.01.2019 - 10 C 5.17

    Die Jahresfrist für den Widerruf eines Zuwendungsbescheides beginnt zu laufen,

    Auszug aus VG Neustadt, 10.12.2021 - 5 K 392/21
    Die Jahresfrist beginnt danach (erst) zu laufen, wenn die Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die für die Rücknahme außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1984 - GrS 1 und 2/84 -, NJW 1985, 819 und Urteil vom 23. Januar 2019 - 10 C 5/17 -, GewArch 2019, 233).
  • BVerwG, 08.10.2015 - 4 B 28.15

    Baumreihen und Hecken als Grenzen des Bebauungszusammenhangs

  • BVerwG, 10.07.2000 - 4 B 39.00

    Bauen im Außenbereich; im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Bebauungszusammenhang;

  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2017 - 5 S 1003/16

    Rücknahme eines Bauvorbescheides für Einkaufszentrum

  • BVerwG, 06.06.2019 - 4 C 10.18

    Eigenart der näheren Umgebung; Faktisches Baugebiet; Gebietserhaltungsanspruch;

  • BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 29.81

    Zulässigkeit eines Wohnhauses in landwirtschaftlich genutzter Dorfrandlage;

  • BVerwG, 16.07.2018 - 4 B 51.17

    Abgrenzung von Einfügen; Abgrenzungskriterien; Bebauungszusammenhang;

  • BVerwG, 24.10.2018 - 4 B 15.18

    Abwehranspruch; Behördliche Normverwerfungskompetenz; Einzelhandel;

  • BVerwG, 30.08.2019 - 4 B 8.19

    Erteilung eines Bauvorbescheides für die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern;

  • BVerwG, 12.03.1999 - 4 B 112.98

    Mündliche Verhandlung, Beweisaufnahme, Entscheidung ohne mündliche Verhandlung;

  • BVerwG, 01.09.2010 - 4 B 21.10

    Voraussetzungen an das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs

  • VGH Hessen, 08.12.2011 - 1 B 2172/11

    Unterzeichnung eines schriftlichen Bescheids

  • BVerwG, 04.07.1990 - 4 B 103.90

    Grenzlinie zwischen Innen- und Außenbereich

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.2004 - 1 A 11591/04

    Bebauungszusammenhang bei sich anschließendem Friedhof

  • VGH Bayern, 13.01.2021 - 15 N 20.1018

    Unwirksamkeit einer Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.07.2004 - 1 A 12039/03

    Bebauungszusammenhang in Ortsrandlage

  • VG Münster, 30.08.2018 - 2 L 630/18

    Kein Baustopp für das Hafencenter Münster

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2020 - 2 A 3368/19

    Kein Anspruch auf einen Bauvorbescheid für die Errichtung eines Doppelhauses im

  • VGH Bayern, 17.05.2019 - 1 B 17.2077

    Zur Zugehörigkeit einer Stellplatzfläche zum Innenbereich

  • VGH Bayern, 22.02.2021 - 1 ZB 18.1826

    Vorbescheid für Nutzungsänderung eines Wohngebäudes im Außenbereich

  • OVG Niedersachsen, 04.06.2021 - 1 LA 145/20

    Außenbereich; Außenbereichsfinger; Baulücke; Bebauungszusammenhang; Gewässer;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.2021 - 8 C 11595/20

    Unwirksamkeit einer Ergänzungssatzung; Einbeziehung von Außenbereichsflächen in

  • VGH Bayern, 15.06.2021 - 1 B 19.221

    Anfechtungsklage der Gemeinde gegen Bauvorbescheid für Vertriebene und

  • VGH Bayern, 19.10.2020 - 1 ZB 18.335

    Verpflichtung zur Erteilung eines Vorbescheids für ein Doppelhaus

  • BGH, 23.10.2013 - XII ZB 570/12

    Übergang von Kindesunterhaltsansprüchen auf den Träger der Grundsicherung für

  • BVerwG, 29.06.2017 - 3 A 1.16

    Klagen gegen den Ausbau der Dresdner Bahn in Berlin-Lichtenrade erfolglos

  • BGH, 10.02.2021 - XII ZR 26/20

    Vertrag über die Aufstellung eines Geldautomaten: Rechtsnatur; nachträgliche

  • BGH, 07.04.2011 - V ZB 207/10

    Bietvollmacht eines Sparkassenvorstands als öffentliche Urkunde

  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2019 - 1 S 450/17

    Zur wirksamen öffentlichen Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung

  • BGH, 19.10.2011 - XII ZB 250/11

    Wiedereinsetzung in Familienstreitsache: Beschwerdebegründungsfristbeginn mit

  • BVerwG, 16.03.1993 - 4 B 253.92

    Ersetzung eines Wohnhaus durch einen Neubau in einem unbeplanten Innenbereich -

  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.2020 - 5 S 1070/19

    Waldgrundstück; Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts

  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2013 - 5 S 29/12

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Gaststätte in eine

  • BVerwG, 26.03.1993 - 4 NB 45.92

    Postulationsfähigkeit vor dem Bundesverwaltungsgericht - Vertretung einer Behörde

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.11.2021 - 8 B 11248/21

    Baugenehmigung; Gestattung der Geflügelhaltung

  • BFH, 29.01.1981 - V R 47/77

    Steuerfestsetzung - Zeichnung der Steuerfestsetzung - Zeichnungsbefugnis -

  • VG Bayreuth, 24.09.2018 - B 3 K 18.764

    Missbilligung einer Rundfunksendung als Schleichwerbung

  • VG Cottbus, 21.09.2022 - 3 K 473/19
    Die Grenzlinie zwischen Innen- und Außenbereich kann im Einzelfall auch durch Vor- und Rücksprünge gekennzeichnet sein (so bereits: BVerwG, Beschl. v. 04. Juli 1990- 4 B 103/90 -, juris, Rn. 2; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 26. August 2021 - 8 C 11595/20 -, juris, Rn. 36; Bayerischer VGH, Beschl. v. 19. Oktober 2020 - 1 ZB 18.335 -, juris, Rn. 7; vgl. zu alldem auch: VG Neustadt [Weinstraße], Urt. v. 10. Dezember 2021 - 5 K 392/21.NW -, juris, Rn. 59 f.).
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